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Das Interpretationsurteil bezeichnet ein Urteil, das eine Behauptung und in verborgener Form eine Verneinung
enthält, so daß oft nur die Behauptung deutlich wird, nicht aber die Verneinung.
Beispiel:
In dem Interpretationsurteil: "Einige Menschen sind gelehrt" wird meistens zweierlei gemeint:
- 1. das negierende Urteil: "Viele Menschen sind nicht gelehrt"
- 2. das bejahende Urteil: "Einige Menschen sind gelehrt"
Der lateinische Terminus für diese Urteilsart lautet exponibilia und bedeutet: ein Urteil, das eine zusätzliche
Interpretation erforderlich macht. An die Ausarbeitung des Traktates De exponibiliis hat im 13. Jahrhundert Petrus Hispanus viel Mühe verwendet.
Der Begriff "Exponibilien" (lat. exponibilia ) bedeutet: Aussagen, die einer
ergänzenden Interpretation unterliegen
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