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Horn-Klausel



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Horn-Klausel

Eine Horn-Klausel ist eine Darstellungsweise für Aussagen in der Aussagenlogik. Diese besteht aus einer Disjunktion von Literalen. Dabei ist höchstens ein Literal positiv.

Eine Horn-Klausel hat die Form:

(\neg A_1 \vee \dots \vee \neg A_m \vee C)

Äquivalent dazu ist folgende Schreibweise:

(A_1 \wedge \dots \wedge A_m) \rightarrow C

Eine Konjunktion von Horn-Klauseln nennt man Horn-Form:

B_1 \wedge B_2 \wedge \dots \wedge B_n

Nicht jede Aussage, die sich in der Aussagenlogik formulieren lässt, ist als Horn-Klausel darstellbar.

Die Bedeutung der Horn-Klauseln liegt z.B. in der Informatik beim maschinellen Schließen. Eine bekannte Programmiersprache mit Horn-Klauseln ist Prolog.


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