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Die Begründetheit bezeichnet in der Logik eine Eigenschaft des
korrekten logischen Denkens, die darauf beruht, dass sich beim Schließen die Gedanken nur auf andere Gedanken stützen, deren
Wahrheit bewiesen ist (z.B. im Satz vom zureichenden Grund).
Die Unbegründetheit von Gedanken bzw. Urteilen, aus denen ein mittelbarer Schluss
aufgebaut ist, führt zu falschen Schlüssen.
siehe auch: Beweiskraft
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