|
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verwendung des Begriffes Äquivalenz in der Logik. Die Bedeutung in der Rechtswissenschaft
siehe hier: Äquivalenz (Recht)
Dieser Artikel enthält mathematische Symbole. Diese werden in der Tabelle mit
mathematischen Symbolen erläutert.
Eine Äquivalenz (v. lat.: aequus = gleich +
valere = wert sein) bezeichnet
- in der Bildungssprache die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge
- eine äquivalente Umformung einer Gleichung ist dann gegeben, wenn sich die Lösungsmenge der Gleichung und deren Umformung
nicht ändert. Beispiel:
3 + 4 = 4 + x | - 4 
3 = x

- mathematisch allgemein die Gleichwertigkeit von Elementen einer Menge unter einer Äquivalenzrelation. Elemente heißen äquivalent, wenn sie in derselben Äquivalenzklasse liegen.
- insbesondere die Äquivalenz von Matrizen: Die
quadratischen Matrizen A und B sind äquivalent, wenn es invertierbare Matrizen S und T gibt,
so dass A = S·B·T.
- logisch die Verknüpfung von Aussage a mit Aussage b, sodass die Verknüpfung genau dann wahr ist, wenn a und b den gleichen
Wahrheitswert haben.
Das heißt:
- Ist a wahr, so ist auch b wahr.
- Ist a falsch, so ist auch b falsch.
- Ist b wahr, so ist auch a wahr.
- Ist b falsch, so ist auch a falsch.
Schreibweise:
(Äquivalenz)
oder
(Kongruenz)
Sprechweise:
- a äquivalent zu b
Es gelten: 

Eine Äquivalenz selbst ist ein Boole'scher Ausdruck. Sie ist
kommutativ und assoziativ.
Siehe auch
- Genau dann wenn
- XNOR-Gatter
- Aussagenlogik
- Implikation
- Negation (Komplement-Gatter)
- Konjunktion (Und-Gatter)
- Disjunktion (Oder-Gatter)
- Kontravalenz (XOR-Gatter)
- Programmäquivalenz
|